Dienstag, 19. März 2024
   
Informationen Benutzungsordnung
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Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Syke

§ 1 Allgemeines

Die Stadtbibliothek ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Syke.

§ 2 Anmeldung [Formular Anmeldung]

(1)Für die Ausleihe von Medien und für die Nutzung externer elektronischer Dienste wird gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises,  Schülerausweises oder eines gültigen Reisepasses mit Meldebestätigung ein Bibliotheksausweis ausgestellt. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr müssen hierzu die schriftliche Erklärung einer/eines Erziehungsberechtigten vorlegen.

(2)Mit der Anmeldung erkennen die Benutzerinnen und Benutzer  bzw. ihre gesetzlichen Vertreter die Benutzungsordnung an und erteilen ihre Einwilligung, die personenbezogenen Daten elektronisch zu speichern. Für die Datenverarbeitung gelten die Bestimmungen des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes.

(3)Der Bibliotheksausweis ist nicht übertragbar. Der Verlust ist der Stadtbibliothek unverzüglich anzuzeigen. Wohnungswechsel und Namensänderungen sind der Stadtbibliothek mitzuteilen.

§ 3 Ausleihe, Verlängerung, Vorbestellung

(1)Für die Medien gelten folgende Leihfristen:

Bücher, CD`s, CD-Roms, Spiele                       4 Wochen

DVD`s, Toniefiguren, Nintendo Switch Spiele,

Wii Spiele, Makerspace Roboter, Zeitschriften   2 Wochen

(2)Die Ausleihdauer kann vor Ablauf der Frist bis zu 2 Mal verlängert werden, wenn die Medien nicht vorbestellt sind. Sie kann telefonisch oder auf elektronischem Wege verlängert werden.

(3)Entliehene Medien können vorbestellt werden.

§ 4 Haftung, Urheberrecht

(1)Die entliehenen Medien sind sorgfältig zu behandeln und vor Veränderungen, Beschmutzung und Beschädigung zu bewahren. Für Beschädigung und Verlust ist der Benutzer schadenspflichtig.

(2)Die Benutzerin und der Benutzer sind verpflichtet, Beschädigungen sowie den Verlust entliehener Medien der Stadtbibliothek unverzüglich anzuzeigen und Schadensersatz zu leisten. Auch der Verlust des Bibliotheksausweises muss der Bibliothek umgehend gemeldet werden, da der Inhaber ansonsten für Schäden die durch den Missbrauch des Ausweises entstanden sind, haftbar gemacht wird.

(3)Die Bibliothek übernimmt keine Haftung bei Beschädigung von Geräten, die durch Bibliotheksleihgaben entstehen könnten.

(4)Die Benutzerin und der Benutzer haften für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts.

§ 5 Benutzung externer elektronischer Dienste

(1)Die Stadtbibliothek Syke ist nicht verantwortlich für die Inhalte, die Verfügbarkeit und die Qualität von Angeboten Dritter, die über die bereitgestellten Leitungen und Zugänge abgerufen werden. Für die Funktionsfähigkeit der Leitungen und Computer gibt es keine Gewähr.

(2)Mitgebrachte oder aus Online-Diensten heruntergeladene Software darf auf den Rechnern der Stadtbibliothek Syke weder installiert noch ausgeführt werden. Beim Kopieren oder Ausdrucken von Texten, Bildern, Software etc. ist das Urheberrecht zu beachten.

(3)Der Aufruf von Seiten mit Jugendgefährdenden, insbesondere pornographischen, Gewalt verherrlichenden oder rassistischen Inhalten ist untersagt. Bei der Nutzung der Rechner und Zugänge der Stadtbibliothek Syke ist es untersagt, Nachrichten oder Beiträge zu versenden, deren Inhalt rechtswidrig oder beleidigend ist oder kommerzielle Werbung darstellt.  Die Stadtbibliothek behält sich vor, das Aufrufen, Abspeichern und Ausdrucken bestimmter Bereiche zu untersagen. Die Bibliothek übernimmt keine Haftung für Folgen von Aktivitäten der Benutzer im Internet (finanzielle  Verpflichtungen, Bestellungen, Nutzung kostenpflichtiger Dienste).

§ 6 Gebühren

Für die Inanspruchnahme der Leistungen der Stadtbibliothek Syke und bei verspäteter Rückgabe der ausgeliehenen Medien hat der Benutzer Gebühren nach Maßgabe der Gebührensatzung der Stadt Syke vom 17.12.2011 zu entrichten.

§ 7 Ausschluss von der Benutzung

Personen, die gegen die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung verstoßen, können dauernd oder für eine begrenzte Zeit von der Benutzung der Bibliothek ausgeschlossen werden.

§ 8 Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben.

Diese Benutzungsordnung tritt am 01.07.2017 in Kraft.

 

Die Bürgermeisterin

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